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Prozeßkostenrechner
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Kosten eines Zivilprozesses. Berechnet werden die Kosten eines Standardfalles.
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Mit freundlicher Genehmigung Copyright © 1998-2008 Franz Xaver Dimbeck, Erding
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Die Kosten können sich erhöhen, z.B. durch Reisekosten des Anwalts, durch Hinzuziehung weiterer Anwälte, durch mehr als einen Auftraggeber auf der Kläger- oder Beklagtenseite, durch vorgerichtliche Tätigkeiten, Einigung usw.
Eingaben:
• 'Streitwert':
Der Wert des Gegenstandes, um den prozessiert wird. Bitte in Euro eingeben, ggf. mit Dezimalkomma aber ohne Tausender-Trennpunkt.
• 'Kläger hat Anwalt' bzw. 'Beklagter hat Anwalt':
Markieren Sie hier bitte, ob bei der Kostenberechnung kein Anwalt, ein Anwalt oder zwei Anwälte berücksichtigt wedrden sollen.
• 'Beweisauslagen':
Geben Sie hier die zusätzlichen Kosten einer etwaigen Beweisaufnahme ein, z.B. Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten.
• 'Einigung':
Wenn dieses Feld markiert ist, werden die Kosten der Einigungsgebühr mit berechnet.
• 'Berufung':
Wenn dieses Feld markiert ist, werden die Kosten eines Berufungsverfahrens berechnet.
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